Squeeze-out

Ein Squeeze-out (engl. Hinausdrücken) bezeichnet den mit Zwang verbundenen Ausschluss von Minderheitsaktionären aus einer Aktiengesellschaft. Das aktienrechtliche Squeeze-out im Gesellschaftsrecht ist in Deutschland durch die §§ 327a-327f AktG zum 1. Januar 2002 erstmals eingeführt worden. Das Gesetz sieht dabei die Barabfindung vor, deren Höhe sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmens zum Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung orientiert. Der Hauptaktionär beantragt bei dem für die Gesellschaft zuständigen Gericht die Bestellung eines externen Wirtschaftsprüfers. Dieser wird beauftragt, die Angemessenheit der Abfindung zu prüfen.


In derartigen Squeeze-out-Projekten kooperieren wir seit einigen Jahren erfolgreich mit der Düsseldorfer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Stüttgen & Haeb. Stüttgen & Haeb wurde in zahlreichen Fällen auch bei Versicherungsaktiengesellschaften (sowohl Leben als auch Komposit) zum Prüfer der Angemessenheit der Abfindung für Minderheitsaktionäre bestellt und hat bei der Abwicklung dieser Projekte auch auf unser aktuarielles Know How zurückgegriffen. Meyerthole Siems Kohlruss übernimmt im Rahmen dieser Projekte die Prüfung der angemessenen Bewertung verschiedener versicherungstechnischer Positionen sowie teilweise auch eine Plausibilisierung versicherungstechnischer Planungsrechnungen. Dabei kommen vermehrt aktuarielle Verfahren zur Anwendung - beispielsweise bei der Bewertung von Schadenreserven und der Entwicklung von Versicherungsbeständen.
 

Ihr Ansprechpartner

Dr. Dietmar Kohlruss

Tel. +49(0)221 42053-22

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