Abwicklung von Rückversicherungsverträgen
Immer häufiger wird die Abwicklung von Rückversicherungsverträgen vorzeitig beendet. In den meisten Fällen erfolgt die Ablösung in gegenseitigem Einvernehmen. In einigen Fällen ist jedoch der Wert des Portefeuilles streitig oder erfolgt die Ablösung nur auf das Betreiben einer Partei, z. B. im Rahmen eines Solvent Scheme of Arrangement.
Wir erstellen Gutachten über den ökonomischen Wert der Restabwicklung sowie anzusetzender Sicherheitszuschläge. Außerdem nehmen wir Stellung zu den Grenzen der aktuariellen Methodik.
Ihr Ansprechpartner
Dr. Andreas Meyerthole
Tel. +49(0)221 42053-15
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Eva Nottenkämper
Tel. +49(0)221 42053-28
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