Abwicklung von Rückversicherungsverträgen

Immer häufiger wird die Abwicklung von Rückversicherungsverträgen vorzeitig beendet. In den meisten Fällen erfolgt die Ablösung in gegenseitigem Einvernehmen. In einigen Fällen ist jedoch der Wert des Portefeuilles streitig oder erfolgt die Ablösung nur auf das Betreiben einer Partei, z. B. im Rahmen eines Solvent Scheme of Arrangement.
Wir erstellen Gutachten über den ökonomischen Wert der Restabwicklung sowie anzusetzender Sicherheitszuschläge. Außerdem nehmen wir Stellung zu den Grenzen der aktuariellen Methodik.

 

Ihr Ansprechpartner

Dr. Andreas Meyerthole

Tel. +49(0)221 42053-15

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Eva Nottenkämper

Tel. +49(0)221 42053-28

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