Aktuarielle Funktion

Solvency II beinhaltet umfassende Regelungen zu quantitativen und qualitativen Aspekten des Risikomanagements. Artikel 48 der Rahmenrichtlinie enthält einen Aufgabenkatalog, der einen Mindeststandard darstellt. Demnach soll die so genannte "aktuarielle Funktion" unter anderem zu einer wirksamen Umsetzung des Risikomanagements beitragen, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung von Risikomodellen. 

Meyerthole Siems Kohlruss bietet Versicherungsunternehmen und Captives die Übernahme der "aktuariellen Funktion" an, sowohl für das gesamte Unternehmen wie auch für Teilbereiche.

 

Ihr Ansprechpartner

Dr. Dietmar Kohlruss

Tel. +49(0)221 42053-22,

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. Seite druckenSeite weiterempfehlen